Baby & FamilieSeniorenArzneimittel

Nahrungsergänzung: So erkennen Sie falsche Versprechen

22.11.2016

Werbeversprechen für Nahrungsergänzungsmittel halten häufig nicht das, was Verbraucher davon erwarten. „Die Werbung verspricht viel, zum Beispiel Abnehmen ohne Diät und Bewegung oder die Heilung von schwerwiegenden Krankheiten ohne Nebenwirkungen. Aber wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist das oft schlicht erfunden“, warnt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. „Apotheker informieren ihre Patienten kompetent und unabhängig darüber, woran Schwindelprodukte erkennbar sind und welche Präparate wirklich helfen.“

Viele Firmen locken mit dreisten Werbeversprechen.
Eine Pille für straffere Haut, glänzendere Haare und gesunde Knochen? Viele Werbeversprechen sind nicht besonders glaubwürdig.
© pat_hastings - Fotolia.com

Nahrungsergänzungsmittel werden nicht nur über Apotheken, sondern auch in Supermärkten oder im Internet verkauft. Obwohl sie in Form von Tabletten oder Dragees angeboten werden, sind sie keine Medikamente und nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu heilen oder zu verhüten. Anders als Arzneimittel, die ein Zulassungsverfahren durchlaufen, unterliegen sie nur einer Registrierungspflicht. Medikamente, die nur in der Apotheke erhältlich sind, können Patienten an der Zulassungsnummer, kurz ‚Zul.-Nr.‘ erkennen, die auf jeder der Packung aufgedruckt ist. Die in Anzeigen oft genannte PZN (Pharmazentralnummer) ist hingegen nur eine Bestellnummer, die ohne Prüfung vergeben wird.

Die Bundesapothekerkammer warnt vor verschiedenen Anzeichen für Quacksalberei. Ein Indiz sind etwa Erfolgs- oder Geld-zurück-Garantien. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet unter anderem die Werbung mit Krankengeschichten oder wissenschaftlichen Studien. Gerade wenn wissenschaftliche Studien fehlen, verweisen die Geschäftemacher gerne auf Erfahrungsberichte einzelner Patienten, die aber oft schlicht erfunden sind. Auch wenn ein Präparat gegen viele unterschiedliche Krankheiten wirken soll, ist Skepsis angeraten. Frei nach dem Motto „Was teuer ist, muss gut sein“ müssen Patienten für Schwindelprodukte oft viel bezahlen, die Krankenkasse erstattet die Präparate aber nicht. Vorsicht ist auch angebracht, wenn etwas besser als die Schulmedizin sein soll. Das könnte Patienten fälschlicherweise dazu verleiten, ihre bewährte Therapie ohne Rücksprache mit dem Arzt und dem Apotheker abzuändern oder -setzen.

ABDA

Das könnte Sie auch interessieren

Medikamente ohne Zuzahlung

Alle zwei Wochen neu: die aktuelle Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel.

Anzeige
Anzeige

Hautprobleme sind normal! Welches hast du?

Erfahre mehr über typische Hautprobleme und finde heraus, wie du dich gut mit deiner Haut verstehst.

Arzneimitteldatenbank

Medikamenten-Name oder Wirkstoff eingeben für mehr Informationen.

Podcast "gecheckt!"
Hund mit einer Zecke auf der Schnauze.
Podcast: gecheckt!

Podcast: Zeckenalarm bei Hunden

Zecken können gefährliche Krankheitserreger übertragen, und zwar nicht nur auf uns Menschen. Auch…

Apotheken Magazin

Alle 14 Tage neu in Ihrer Apotheke: Das Apotheken Magazin ist eine kostenlose Zeitschrift für Apothekenkunden, die fundiert und leicht verständlich alle Fragen rund um die Gesundheit beantwortet.

Telepharmazie

Sie suchen eine Apotheke mit Telepharmazieangebot?

Krankheiten von A - Z

In diesem Lexikon finden Sie umfassende Beschreibungen von etwa 400 Krankheitsbildern

nach oben
Notdienst finden